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Bedarfsgeleitete Arbeitsvermittlung

Plenarsitzung des PDG vom 22. Mai 2023

Redebeitrag von Herrn Patrick Spies, Abgeordneter der SP-Fraktion, zum Dekretentwurf über die bedarfsgeleitete Arbeitsvermittlung – Dokument 259 (2022-2023) Nr. 2

Sehr geehrter Herr Präsident,

werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament.

Während der vergangenen Wochen haben wir uns in Ausschuss II sehr intensiv mit dem heute zur Verabschiedung vorliegenden Dekretentwurf befasst.

Ziel dessen ist es, die Arbeitsvermittlung in Ostbelgien effizienter zu gestalten sowie einen klaren Rahmen für die einzelnen Akteure in diesem Bereich zu schaffen.

Dabei ist dieses Thema keineswegs neu, sondern wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingeleitet. Konkret hat damals alles mit dem REK-Projekt „Vermittlung wie aus einer Hand“ begonnen. Dabei wurde ermittelt, dass gewisse Hürden bei der Vermittlungsarbeit bestehen beziehungsweise es teilweise zu Drehtüreffekten und Effizienzverlusten kommt.

Und da die Beschäftigungspolitik nun mal eine der Kernkompetenzen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist, ist es natürlich unsere Aufgabe, diese so bedarfsorientiert wie möglich zu gestalten.

Immerhin trägt eine effiziente Begleitung und Vermittlung von Arbeitssuchenden zur Steigerung der Beschäftigungsrate bei und wirkt dem so oft hier diskutierten Fachkräftemangel gezielt entgegen.

Unter Vermittlungsarbeit versteht man konkret die zielorientierte und an die Person angepasste Begleitung von Arbeitssuchenden.

Derzeit richtet sie sich an alle Personen, die beim Arbeitsamt eingeschrieben sind. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Personen, die beim Arbeitsamt eingetragen sein sollten, es jedoch nicht sind, da sie beispielsweise bereits über ein öffentliches Sozialhilfezentrum Unterstützung erhalten. Dies kann dann dazu führen, dass die Dienstleistungen des ADG nicht von allen Arbeitssuchenden gleichermaßen in Anspruch genommen werden können.

Mit dem vorliegenden Dekret soll hier nun Abhilfe geschaffen werden.

Die Hauptvermittlungsstelle wird natürlich nach wie vor das Arbeitsamt bleiben. Die ÖSHZ sowie die  Dienststelle für selbstbestimmtes Leben können sich darüber hinaus jedoch auch als Vermittlungsdienste anerkennen lassen.

Auf diese Weise soll künftig garantiert werden, dass die Arbeitssuchenden über unterschiedliche Dienstleister auf alle bestehenden Dienstleistungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gleichermaßen zurückgreifen können. Dem Arbeitsamt sowie den anerkannten Vermittlungsdiensten stehen fortan also dieselben Mittel und Wege zur Verfügung, um Arbeitsvermittlung auszuüben.

Dies war bis dato deswegen noch nicht immer der Fall, da beispielsweise die ÖSHZ keinen vollumfänglichen Zugang zu allen Angeboten hatten.

Ein weiteres Problem, das bislang bestand und sich als Drehtüreffekt beschreiben lässt, ist die Änderung des Statuts einer Person. Bislang gab es zwischen den Diensten nämlich nicht immer eine reibungslose, einwandfreie Übergabe. So konnte es durchaus passieren, dass die bereits geleistete Arbeit beim Wechsel von einem Dienstleister zum anderen verloren ging. Dies führte in der Folge natürlich zur doppelten Arbeit und war keineswegs im Interesse der begleiteten Person.

Künftig sollen die Wechsel prinzipiell möglichst begrenzt werden. Wer einmal einen Referenzberater hat, sollte diesen möglichst lange behalten, damit die aufgebaute Beziehung bestehen bleibt und der Referenzberater entsprechend der Fähigkeiten und Vorstellungen des Arbeitssuchenden begleiten kann. Hiermit schaffen wir eine bis zum Schluss effiziente und bedarfsgeleitete, statutunabhängige Vermittlung.

Man kann also durchaus behaupten, dass der hier vorliegende Text im Großen und Ganzen drei wesentliche Punkte zur Verbesserung der Arbeitsvermittlung beinhaltet:

  • Die statutunabhängige Vermittlung,
  • Die bedarfsgeleitete Vermittlung,
  • Und zu guter Letzt die Verminderung des Drehtüreffekts.

Außerdem soll ein integrierter Prozess geschaffen werden, bei dem auch die Kontrolle der Arbeitssuchenden mit in den Prozess der Begleitung und Vermittlung integriert wird. Bislang liefen diese beiden Geschichten nämlich parallel, beziehungsweise voneinander getrennt.

Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen möchte ich nun kurz auf ein paar maßgebliche Aspekte eingehen, die durch das Dekret künftig geregelt werden und mir besonders wichtig erscheinen.

Da wäre zunächst die Eintragung als Arbeitssuchender in ein elektronisches Register.

Diese Eintragung ist nämlich der administrative Startpunkt für das gezielte Anbieten öffentlicher Dienstleistungen. Dabei kann jede arbeitssuchende Person sich eintragen lassen, die Zugang zum Arbeitsmarkt hat. Durch das elektronische Register wird es in Zukunft also möglich sein, einen realistischen Überblick über alle Personen zu erhalten, die im weitesten Sinne auf der Suche nach Arbeit sind und Vermittlungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können.

Dabei läuft die Eintragung komplett unabhängig vom jeweiligen Statut. Die Eintragung versteht sich als ein erster Schritt und dient sowohl den Dienstleistern als auch der arbeitssuchenden Person.

Ausgetragen aus dem Register wird man erst dann wieder, wenn bestätigt ist, dass die Arbeitssuche abgeschlossen ist.

Zu erwähnen gilt in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass es künftig eine elektronische Begleitakte geben wird, auf die dann im Anschluss jeder Referenzberater Zugriff haben wird. Unabhängig davon bei welchem Dienstleister er tätig ist.

Meines Erachtens sind eine solche elektronische Begleitakte sowie das vorhin genannte Register in Zeiten der Digitalisierung mehr als zielführend, da auf diese Weise schlichtweg vieles vereinfacht und nachvollziehbarer wird. Wir begrüßen dies daher ausdrücklich.

Ein weiteres Kapitel, welches ich kurz hervorheben möchte, ist das Kapitel 5, in dem es um die Vermittlung in ein Praktikum geht.

Ziel dessen ist es, die Bedingungen für die Vermittlung in ein Praktikum klar festzulegen. Ich denke, wir sind uns weitestgehend einig darin, dass ein Praktikum zahlreiche Vorteile mit sich bringt und nicht zuletzt die Vermittlungschancen eines Arbeitssuchenden erhöht.

Immerhin kann man auf diese Weise verschiedene Branchen und Karrieremöglichkeiten kennenlernen. Es trägt dazu bei, sich ein berufliches Netzwerk aufzubauen und man kann hierdurch theoretisches Wissen in der Praxis anwenden.

Zur Zielgruppe des hier nun neu geschaffenen Praktikum-Statuts gehören alle Arbeitssuchenden, ganz unabhängig davon, ob sie ein Ersatzeinkommen beziehen und von welchem Vermittlungsdienst aus sie begleitet werden. Darüber hinaus soll das Praktikum aber auch weiteren Zielgruppen gegenüber geöffnet werden. So unter anderem Schülern über 15 Jahre, angehenden Studenten oder aber Personen die sich bereits in einer Beschäftigung befinden. Dabei handelt es sich um Personengruppen, für die es bislang noch kein entsprechendes Statut gab.

Als SP-Fraktion sind wir von dem Mehrwert eines außerschulischen Praktikums überzeugt und finden es demnach sinnvoll und gut, dass diese Möglichkeit nun durch den vorliegenden Text eröffnet wird.

Ein weiterer Punkt, den ich nicht unerwähnt lassen möchte, ist der vorhin bereits angesprochene integrierte Prozess der Kontrolle in den Prozess der Begleitung. Konkret bedeutet dies, dass der Referenzberater künftig auch für die Bilanzierung seiner Kunden verantwortlich ist. Dabei ist die Bilanzierung als eine Vorstufe der Kontrolle zu verstehen. Solange diese positiv ausfällt kommt es nicht zur Kontrolle. Ansonsten jedoch landet die Akte beim Kontrolldienst des Arbeitsamtes, der dann die Suchbemühungen des Arbeitssuchenden nochmals ganz genau unter die Lupe nimmt und schlussendlich entweder einen positiven oder halt einen negativen Entschluss fällt.

Vor dem Hintergrund, dass die Referenzberater ohnehin nah am Geschehen sind und ihre Kunden und deren Bemühungen wohl am besten kennen, macht es in unseren Augen sicherlich Sinn sie mit in dieses Verfahren einzubinden.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

alles in allem werden durch das hier zur Diskussion vorliegende Dekret viele einzelne Stellschrauben neu angezogen. Mit Teilen ist der Text daher auch eher technischer Natur. Aus Sicht der SP-Fraktion können wir jedoch festhalten, dass er dazu beiträgt, Prozesse zu vereinfachen, einen klaren Rahmen zu schaffen und alles in allem für bessere Übergänge sorgt.

Wenn es um die Vermittlung von Arbeitssuchenden geht, erachten wir reibungslose Prozesse auf Seiten der öffentlichen Hand für ein absolute Muss. Immerhin tragen sie zu einer effizienten, transparenten und kundenorientierten Arbeitsvermittlung bei.

Erst wenn alle beteiligten Parteien, sprich der Arbeitssuchende, der Arbeitsvermittler und nicht zuletzt der potenzielle Arbeitgeber, reibungslos zusammenarbeiten, können Stellen schneller besetzt werden. Auf diese Weise werden Leerstandszeiten reduziert und sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitssuchende profitieren von einer schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt.

Es wird Sie daher kaum verwundern, dass wir als SP-Fraktion dem vorliegenden Text zustimmen werden.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!