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Automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen

Plenum des PDG vom 27. Februar 2023

Redebeitrag von Kirsten Neycken-Bartholemy, Mitglied der SP- Fraktion, zur Zustimmung zum Vertrag über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen – Dokument 246 (2022-2023) Nr.2

Sehr geehrter Herr Präsident,

Sehr geehrte Mitglieder der Regierung,

Werte Kolleginnen und Kollegen,

in der Sitzung vom 26. Januar 2023 behandelte der Ausschuss III den Dekretentwurf zur Zustimmung zum Vertrag über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen. Die betroffenen Länder sind Belgien, die Niederlande, Luxemburg sowie die baltischen Staaten, Estland, Lettland und Litauen.


Der Vertrag sieht vor, dass das Niveau eines Hochschulabschlusses, der in den anderen Ländern erlangt wurde, automatisch anerkannt wird.

Derzeit bestehen zwei Abkommen: eins zwischen den Benelux- Staaten und ein anderes zwischen den baltischen Staaten.

Auf dieser Grundlage ist der multilaterale Vertrag zwischen den Benelux- Staaten und den baltischen Staaten geschlossen worden.

Der vorliegende Vertag soll künftig so bekannt werden, dass es keiner Bescheinigungen mehr bedarf und die betreffenden Abschlüsse automatisch anerkannt werden.

Dies würde so einiges erleichtern.

Die jeweiligen Staaten müssen sich natürlich nach den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum richten.

Darüber hinaus kann der Vertrag abgeändert werden, wenn beispielsweise neue Angebote geschaffen werden, die den Bedingungen entsprechen.

Eines der Ziele dieses Vertrags ist, dass im Laufe der Zeit alle Mitgliedsländer der EU dem Vertrag beitreten.

In Bezug auf die nordischen Länder ist anzumerken, dass diese bereits über ein ähnliches Abkommen untereinander verfügen. Sie möchten erst einmal mit ihrem bestehenden System Erfahrungen sammeln.

Irland jedoch hat bereits Interesse bekundet, dem Vertag beizutreten.

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft wäre natürlich von großem Interesse, dass Deutschland dem Vertrag ebenfalls beitritt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, steigt womöglich durch die Teilnahme der baltischen Staaten. Denn in Deutschland ist es so, dass der Bund diesem Vertrag beitreten kann, nicht aber einzelne Bundesländer.

Wichtig ist, dass die Deutschsprachige  Gemeinschaft Vertragspartei ist. Denn die Vertragspartien nehmen mit der automatischen Anerkennung eine Vorreiterrolle in der EU ein.

In der Hoffnung, dass in Zukunft weitere Diplome und Zertifizierungen anerkannt werden – und dies ohne großen Aufwand.


Mit dem vorliegenden Vertrag benötigt in Zukunft ein Absolvent aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft kein großes Antragsverfahren, um das Niveau seines Diploms in den baltischen Ländern anerkennen zu lassen. Hier wird also die Mobilität erleichtert.

Umgekehrt gilt natürlich auch, dass ein Absolvent aus den betroffenen Gebieten ohne aufwendige Prozedur sein Abschlussniveau in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkennen lassen kann.

Wir befürworten diesen Vertrag und hoffen, dass in den nächsten Jahren mehr und mehr Länder diesem Vertrag beitreten werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

https://www.youtube.com/watch?v=kReocP4d-Jk