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Aufnahmestopp dreier Schulen in der DG

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Frau Ministerin Lydia Klinkenberg

Zum Aufnahmestopp dreier Schulen in der DG

Werte Frau Ministerin, werte Kollegen,

letzten Montag konnte dem GrenzEcho vernommen werden, dass drei Schulen in der DG beschlossen, die Aufnahme von Kindergartenkindern einzustellen. Im Zeitungsartikel werden bereits einige Fragen aufgeworfen.

Im Landesinnern ist das Problem des Platzmangels in gewissen Schulen bekannt und das Thema der Einschreibungen und der Annahme von Schülern bringt gefühlt jedes Jahr eine politische Debatte mit sich.

In der DG konnte davon bisher zum Glück nicht so sehr die Rede sein. In der Regel können die Eltern die Schule für ihr Kind frei aussuchen und die Schulen verfügen über ausreichend Kapazitäten. Ist dem nicht der Fall, ergreifen normalerweise die jeweiligen Träger die notwendigen Maßnahmen, um die Kapazitäten zu erhöhen.

Nun steht den Kindergärten noch eine zusätzliche Herausforderung bevor: die Aufnahme der 2,5-Jährigen. Jedoch ist dies keinesfalls eine Neuigkeit und die dafür notwendigen Maßnahmen wurden vor einiger Zeit eingeleitet.

Meine Fragen daher an Sie, werte Frau Ministerin:

  • Inwiefern hilft die DG den Schulen, die Aufnahmekapazität so auszubauen, dass Einschreibestopps eigentlich nicht notwendig sind?
  • Erhielten Sie Rückmeldungen, die ein Aufnahmestopp von anderen Schulen befürchten lassen?
  • Wie läuft insbesondere die Vorbereitung für die Aufnahme der 2,5-Jährigen?

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Prinzip kann von der in den Artikeln 25 bis 27 des sogenannten Grundlagendekrets vom 31. August 1998 angeführten Einschreibepflicht und dem Recht auf freie Schulwahl nicht abgewichen werden. Die räumlichen Kapazitäten der Schulgebäude setzen diesem Anspruch aber Grenzen.

Schulgebäude sind auf eine Schülerzahl ausgerichtet, anhand derer die Größe der Klassenräume, des Schulhofs und der Lüftungsanlage, die Anzahl der Toiletten sowie die
Planung der Fluchtwege bei Neu- und Ausbau bestimmt wird, um Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Rechnung zu tragen.

Wenn diese Schülerzahl beim Neu- oder Ausbau einer Schule festgelegt wird, ist jedoch nicht vorherzusehen, wie sich die freie Schulwahl auswirkt und zu welcher Schule sich
Erziehungsberechtigte mit Blick auf ihre Kinder orientieren. Auch schwer abschätzbare Flüchtlingswellen, Zuzug neuer Einwohner in die Gemeinden oder die Attraktivität der
angebotenen Studienrichtungen einzelner Schulen können bei der Planung nicht berücksichtigt werden. Lage und Grundstück begrenzen ferner die Möglichkeiten für den
Aus- und Umbau bestehender Schulen. Der verfügbare Raum ist also begrenzt.

Deshalb haben die Schulträger in Absprache mit den betroffenen Schulleitern einen Aufnahmestopp verhängt, da eine Überbelegung die Sicherheit der Schüler und des
Schulpersonals gefährdet hätte. In der Französischen und Flämischen Gemeinschaft ist diese Möglichkeit eines Einschreibestopps wegen Platzmangels bereits dekretal verankert. Die Regierung wird die Umsetzung dieser Möglichkeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft evaluieren.

Diese Maßnahme ist im Fall der städtischen Schulen zeitlich begrenzt und gefährdet nach Einschätzung der Schulschöffin der Gemeinde Eupen nicht die Aufnahme der 2,5-Jährigen im kommenden Schuljahr. Insgesamt sind auch noch ausreichend Kapazitäten in den anderen Kindergartenstandorten in Eupen vorhanden: In der städtischen Grundschule Unterstadt, an der ECEF und an der Pater-Damian-Grundschule. Erziehungsberechtigte müssen daher keine Sorge haben, im kommenden Schuljahr einen Kindergartenplatz für ihr Kind in Eupen zu finden.

Der Neubau der Schule in Kettenis entlastet zudem langfristig die Situation vor Ort. Das Vorhaben ist bereits in der Phase 0, d.h. ein Schulbaupädagoge hat die Stadt bei den
Planungen für das neue Schulgebäude beraten, damit eine optimale Lehr- und Lernumgebung für Schüler und Lehrpersonal in Kettenis entsteht und zugleich die Raumnot
reduziert wird. Der Infrastrukturdienst des Ministeriums berät und unterstützt die Gemeinde bei der Planung.

Das Königliche Athenäum plant den Aufnahmestopp allerdings auch im kommenden Schuljahr fortzusetzen, sollte die Zahl der eingeschriebenen Kinder erneut das Limit von 176
Kindern erreichen. Hierbei ist berücksichtigt, dass künftig auch die 2,5-Jährigen beschult werden, was auch am KAE der Fall sein wird.
Auf dem Gebiet der Stadt Eupen sind zwar insgesamt genug Kapazitäten vorhanden, allerdings bestünde in dem Fall eines weiteren platzbedingten Einschreibestopps am KAE für gewisse Eltern nicht die Wahl, ihr Kind in einer Regelgrundschule des Gemeinschaftsunterrichtswesens einzuschreiben. Sie können sich vorstellen, dass es nicht
im Sinne der Regierung ist, dass die Eltern auf dem Gebiet der Stadt Eupen keine freie Schulwahl mehr haben.

Ich habe daher den Infrastrukturdienst des Ministeriums angewiesen, zeitnah und prioritär Alternativen für das Königliche Athenäum Eupen zu evaluieren, um der dortigen Raumnot unter Einhaltung der sicherheitsrelevanten Aspekte zu begegnen und die Gefahr eines drohenden Aufnahmestopps im kommenden Schuljahr zu reduzieren.
Die Regierung und damit das Gemeinschaftsunterrichtswesen kann und will in der Frage der Kapazitäten der Schulen mit gutem Beispiel vorangehen und Lösungen erarbeiten, damit wir die 2,5-Jährigen ohne räumliche Engpässe im GUW einschulen können.

Die Herabsetzung des Kindergarteneintrittsalters auf 2,5 Jahre ist bereits seit 2018 in Vorbereitung und wurde auf Bitten der Gemeinden und Schulen von September 2021 auf
das kommende Jahr verschoben, auch um die erforderlichen pädagogischen und infrastrukturellen Veränderungen vorzunehmen. Die Anfragen für entsprechende
Infrastrukturzuschüsse seitens der Gemeinden werden seit 2019 von den Gemeinden immer wieder beansprucht und lassen auf eine rege Vorbereitung seitens der Gemeinden schließen.
Bislang sind auch keine Warnsignale für einen Aufnahmestopp an anderen Kindergartenstandorten erkennbar.

Die GUW-Schulen müssen zudem nicht oder nur marginal umgebaut werden, da die durchgeführten Neubauten oder Sanierungen im Rahmen der Private Public Partnership
(PPP) die Aufnahme der 2,5-Jährigen bereits antizipiert haben. Diese Schulen sind also mit Pflege-, Hygiene- oder Schlafräumen ausgestattet und für die Ankunft der 2,5-Jährigen infrastrukturell bestens vorbereitet.

Personelle Vorbereitungen werden unter anderem durch die Bereitstellung zusätzlicher Kindergartenassistenten und Kindergärtner ermöglicht. Die Anpassung des Stundenkapitals für die Kindergärten erfolgte bereits über das Sammeldekret 2023. Die neuen Normen haben zwar größere Schülertranchen zur Folge, generieren aber schneller zusätzliche Vollzeitstellen und erlauben eine flexiblere Gestaltung des Stundenkapitals. Dadurch stehen vielen Kindergartenniederlassungen bereits jetzt mehr Vollzeitstellen zur Verfügung. Zudem kommen noch zusätzliche Kindergartenassistenten ins System, wenn die 2,5-Jährigen im September 2024 in den Kindergarten kommen.

Daher sind die Schulen auf einem guten Weg.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.