Alternativen zur Impfpflicht

8. September 2021

Frage von Frau Kever an Minister Antoniadis

Bezüglich Alternativen zur Impfpflicht

In Belgien ist eine Debatte um eine Pflichtimpfung gegen Covid19 für Pflegekräfte losgetreten.

Länder wie Frankreich oder Griechenland haben eine solche Impfpflicht in diesem Sektor bereits eingeführt – trotz mitunter heftiger Widerstände seitens Teile des Pflegepersonals und der allgemeinen Bevölkerung.

Die Einführung einer solchen Verpflichtung für Pflegende ist – ungeachtet der persönlichen Befürwortung oder Ablehnung der Covid19-Impfungen – ein tiefer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen.

Der Föderalstaat hatte bisher von der Einführung einer solchen Impfpflicht abgesehen. Nun ist sie aber im Gespräch und wird von einigen Politikern im Land mit Nachdruck gefordert.

Die Regierung der DG hat bisher in dieser Frage eine dezidierte Meinung an den Tag gelegt und das Prinzip der Freiwilligkeit vertreten.

Ich habe immer wieder in meinen Interventionen in diesem Hause die Wichtigkeit der persönlichen Wahlfreiheit und Eigenverantwortung eines Jeden für sich selbst und sein gesellschaftliches Umfeld – in Bezug auf die Impfung und darüber hinaus – hervorgehoben und gefordert.

In den letzten Tagen und Wochen sind immer wieder Pflegende an mich herangetreten, die sich Sorgen darüber machen ihr Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper an eine Impfpflicht zu verlieren und sich impfen lassen zu müssen – obwohl sie das aus verschiedenen Gründen nicht möchten –, wenn sie ihren Beruf weiter ausüben wollen. Einige haben mir offen gesagt, dass sie sich lieber beruflich umorientieren als sich die Impfung aufzwingen zu lassen. Das gibt – vor dem Hintergrund des eh schon horrenden Fachkräftemangels – zu denken…

 

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft zwar nicht für die Krankenhäuser wohl aber für die Wohn- und Pflegezentren zuständig ist, möchte ich Ihnen, Herr Minister Antoniadis, folgende Fragen stellen:

  • Für wie wahrscheinlich halten sie die Einführung einer Impfpflicht für Pflegekräfte?
  • Hat die Regierung der DG andere Möglichkeiten als eine Impfpflicht in Betracht gezogen, um sowohl dem Schutz der Bewohner der WPZs einerseits Rechnung zu tragen als auch das Prinzip der Freiwilligkeit für die Beschäftigten andererseits zu respektieren?

Antwort des Ministers:

Ich finde, man sollte nicht mehr um den heißen Brei herumreden: Die Impfpflicht wird kommen.

Die eigentliche Frage wird sein, für wen diese gelten wird und wer diese Impfpflicht mit welchen Konsequenzen umsetzen muss.

Wird sie nur für die Beschäftigten im Pflegesektor gelten, wie bei der bestehenden Pflichtimpfung gegen Hepatitis B, oder sogar die Gesamtbevölkerung betreffen, wie das bei der Kinderlähmung bereits der Fall ist?

Daneben gibt es, wie gesagt, die Frage nach der zuständigen politischen Ebene für die Einführung einer solchen Verpflichtung und die Modalitäten bei der Nicht-Einhaltung.

Wieso bin ich der Meinung, dass kein Weg an der Impfpflicht vorbeiführen wird? Die Antwort ist ziemlich leicht.

Mit Ausnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sprechen sich alle politischen Familien und zuständigen Minister und Ministerinnen in der Gesundheitsministerkonferenz und auch im Konzertierungsausschuss für die Einführung einer Impfpflicht für Pflegekräfte aus.

Darüber hinaus gibt es erste Parteien, die eine Debatte zu einer allgemeinen Impfpflicht anstoßen wollen.

Sowohl mein Kollege Oliver Paasch als auch ich haben die Einführung einer Pflichtimpfung bisher als das letzte geeignete Mittel bezeichnet und den Schwerpunkt auf die Freiwilligkeit gesetzt.

Wir verweisen aktuell auf die noch fehlenden Analysen der rechtlichen Lage und den Zahlen zu der Situation in den Pflegeeinrichtungen im Land. Auch werden Stellungnahmen vom Hohen Rat für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz und den Sozialpartnern eingeholt. Diese Elemente sollen voraussichtlich Mitte September vorliegen.

Aufgrund dieser Interventionen haben die gerade genannten Gremien keinen Prinzipbeschluss getroffen. Unser Standpunkt ist allerdings nicht entscheidend. Im Konzertierungsausschuss hat die DG-Regierung weder ein Stimm- noch ein Veto-Recht.

Persönlich bin ich der Meinung, dass wenn Belgien sich für die Pflichtimpfung entscheiden sollte, diese nicht nur für Pflegekräfte, sondern für die Allgemeinbevölkerung eingeführt werden sollte.

Ich halte die aktuelle Debatte, die sich fast ausschließlich auf die Pflegekräfte fokussiert, für falsch.

Ich kann verstehen, wenn die Pflegekräfte sich so fühlen, als hätte man sie unter Generalverdacht gestellt.

Ihr Beitrag zur Impfquote ist natürlich wichtig, weil sie in einem sehr sensiblen Bereich arbeiten, aber dieser Beitrag allein ist nicht entscheidend für die Erfüllung der nötigen Impfquote.

In der Pflege arbeiten außerdem viele junge Frauen. Sie haben Angst vor der Unfruchtbarkeit. Diese Sorge wurde mehrfach nachweislich entkräftet, aber sachliche Argumente überzeugen leider nicht in so einem emotionsgeladenen Kontext.

Gerade diese Gruppe von Pflegekräften hat mich dazu bewogen, über Alternativen nachzudenken.

Hierzu haben wir uns auch von dem inspirieren lassen, was in deutschen Pflegeeinrichtungen eingeführt wurde.

Gemeint ist die „3G-Regelung“. In vielen deutschen Bundesländern müssen die Beschäftigten in den Wohn- und Pflegezentren nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder negativ getestet wurden. Der Testnachweis erfolgt meistens im Zentrum, wo die Mitarbeiter zwei Mal pro Woche per Antigentest getestet wurden, wenn sie keinen anderen Nachweis vorlegen können oder möchten.

Aktuell arbeiten wir an einer entsprechenden Regelung, die wir nach Begutachtung durch alle relevanten Gremien und dem Staatsrat dem Parlament der DG unterbreiten wollen.

Politische Unterstützung haben wir von Gesundheitsminister Frank Vandebroucke erhalten, der an den Ergebnissen dieses Pilotprojekts interessiert ist.

Das 3G-Modell für die Wohn- und Pflegezentren hat sich bisher im Ausland bewährt. Dieses schützt die Bewohner und respektiert gleichzeitig das Prinzip der Freiwilligkeit.

Frage von Frau Kever an Minister Antoniadis

Bezüglich Alternativen zur Impfpflicht

In Belgien ist eine Debatte um eine Pflichtimpfung gegen Covid19 für Pflegekräfte losgetreten.

Länder wie Frankreich oder Griechenland haben eine solche Impfpflicht in diesem Sektor bereits eingeführt – trotz mitunter heftiger Widerstände seitens Teile des Pflegepersonals und der allgemeinen Bevölkerung.

Die Einführung einer solchen Verpflichtung für Pflegende ist – ungeachtet der persönlichen Befürwortung oder Ablehnung der Covid19-Impfungen – ein tiefer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen.

Der Föderalstaat hatte bisher von der Einführung einer solchen Impfpflicht abgesehen. Nun ist sie aber im Gespräch und wird von einigen Politikern im Land mit Nachdruck gefordert.

Die Regierung der DG hat bisher in dieser Frage eine dezidierte Meinung an den Tag gelegt und das Prinzip der Freiwilligkeit vertreten.

Ich habe immer wieder in meinen Interventionen in diesem Hause die Wichtigkeit der persönlichen Wahlfreiheit und Eigenverantwortung eines Jeden für sich selbst und sein gesellschaftliches Umfeld – in Bezug auf die Impfung und darüber hinaus – hervorgehoben und gefordert.

In den letzten Tagen und Wochen sind immer wieder Pflegende an mich herangetreten, die sich Sorgen darüber machen ihr Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper an eine Impfpflicht zu verlieren und sich impfen lassen zu müssen – obwohl sie das aus verschiedenen Gründen nicht möchten –, wenn sie ihren Beruf weiter ausüben wollen. Einige haben mir offen gesagt, dass sie sich lieber beruflich umorientieren als sich die Impfung aufzwingen zu lassen. Das gibt – vor dem Hintergrund des eh schon horrenden Fachkräftemangels – zu denken…

 

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft zwar nicht für die Krankenhäuser wohl aber für die Wohn- und Pflegezentren zuständig ist, möchte ich Ihnen, Herr Minister Antoniadis, folgende Fragen stellen:

  • Für wie wahrscheinlich halten sie die Einführung einer Impfpflicht für Pflegekräfte?
  • Hat die Regierung der DG andere Möglichkeiten als eine Impfpflicht in Betracht gezogen, um sowohl dem Schutz der Bewohner der WPZs einerseits Rechnung zu tragen als auch das Prinzip der Freiwilligkeit für die Beschäftigten andererseits zu respektieren?

Antwort des Ministers:

Ich finde, man sollte nicht mehr um den heißen Brei herumreden: Die Impfpflicht wird kommen.

Die eigentliche Frage wird sein, für wen diese gelten wird und wer diese Impfpflicht mit welchen Konsequenzen umsetzen muss.

Wird sie nur für die Beschäftigten im Pflegesektor gelten, wie bei der bestehenden Pflichtimpfung gegen Hepatitis B, oder sogar die Gesamtbevölkerung betreffen, wie das bei der Kinderlähmung bereits der Fall ist?

Daneben gibt es, wie gesagt, die Frage nach der zuständigen politischen Ebene für die Einführung einer solchen Verpflichtung und die Modalitäten bei der Nicht-Einhaltung.

Wieso bin ich der Meinung, dass kein Weg an der Impfpflicht vorbeiführen wird? Die Antwort ist ziemlich leicht.

Mit Ausnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sprechen sich alle politischen Familien und zuständigen Minister und Ministerinnen in der Gesundheitsministerkonferenz und auch im Konzertierungsausschuss für die Einführung einer Impfpflicht für Pflegekräfte aus.

Darüber hinaus gibt es erste Parteien, die eine Debatte zu einer allgemeinen Impfpflicht anstoßen wollen.

Sowohl mein Kollege Oliver Paasch als auch ich haben die Einführung einer Pflichtimpfung bisher als das letzte geeignete Mittel bezeichnet und den Schwerpunkt auf die Freiwilligkeit gesetzt.

Wir verweisen aktuell auf die noch fehlenden Analysen der rechtlichen Lage und den Zahlen zu der Situation in den Pflegeeinrichtungen im Land. Auch werden Stellungnahmen vom Hohen Rat für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz und den Sozialpartnern eingeholt. Diese Elemente sollen voraussichtlich Mitte September vorliegen.

Aufgrund dieser Interventionen haben die gerade genannten Gremien keinen Prinzipbeschluss getroffen. Unser Standpunkt ist allerdings nicht entscheidend. Im Konzertierungsausschuss hat die DG-Regierung weder ein Stimm- noch ein Veto-Recht.

Persönlich bin ich der Meinung, dass wenn Belgien sich für die Pflichtimpfung entscheiden sollte, diese nicht nur für Pflegekräfte, sondern für die Allgemeinbevölkerung eingeführt werden sollte.

Ich halte die aktuelle Debatte, die sich fast ausschließlich auf die Pflegekräfte fokussiert, für falsch.

Ich kann verstehen, wenn die Pflegekräfte sich so fühlen, als hätte man sie unter Generalverdacht gestellt.

Ihr Beitrag zur Impfquote ist natürlich wichtig, weil sie in einem sehr sensiblen Bereich arbeiten, aber dieser Beitrag allein ist nicht entscheidend für die Erfüllung der nötigen Impfquote.

In der Pflege arbeiten außerdem viele junge Frauen. Sie haben Angst vor der Unfruchtbarkeit. Diese Sorge wurde mehrfach nachweislich entkräftet, aber sachliche Argumente überzeugen leider nicht in so einem emotionsgeladenen Kontext.

Gerade diese Gruppe von Pflegekräften hat mich dazu bewogen, über Alternativen nachzudenken.

Hierzu haben wir uns auch von dem inspirieren lassen, was in deutschen Pflegeeinrichtungen eingeführt wurde.

Gemeint ist die „3G-Regelung“. In vielen deutschen Bundesländern müssen die Beschäftigten in den Wohn- und Pflegezentren nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder negativ getestet wurden. Der Testnachweis erfolgt meistens im Zentrum, wo die Mitarbeiter zwei Mal pro Woche per Antigentest getestet wurden, wenn sie keinen anderen Nachweis vorlegen können oder möchten.

Aktuell arbeiten wir an einer entsprechenden Regelung, die wir nach Begutachtung durch alle relevanten Gremien und dem Staatsrat dem Parlament der DG unterbreiten wollen.

Politische Unterstützung haben wir von Gesundheitsminister Frank Vandebroucke erhalten, der an den Ergebnissen dieses Pilotprojekts interessiert ist.

Das 3G-Modell für die Wohn- und Pflegezentren hat sich bisher im Ausland bewährt. Dieses schützt die Bewohner und respektiert gleichzeitig das Prinzip der Freiwilligkeit.