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Aktualisierung der elektronischen Fußfesseln in der DG

Mündliche Frage von Herrn Karl-Heinz Lambertz an Vize-Ministerpräsident Antonios Antoniadis

Zur Aktualisierung der elektronischen Fußfesseln in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

In einem Grenz-Echo Beitrag vom 16. August 2023 wurde über die materielle Aktualisierung von elektronischen Fußfesseln in Flandern berichtet. Die aktuelle Version der Fußfessel wurde als veraltet und in ihrer Wirkung als eingeschränkt bezeichnet. Daher soll in Flandern ab 2024 die neueste Version der Fußfessel eingeführt werden, um u.a. Verurteilte oder Verdächtige ständig orten zu können, sollte ein Richter dies bestimmen.
Dass den Opfern auch eine Rolle zugewiesen wird, wurde im Bericht als wichtigste Neuerung genannt. Der Aufenthaltsort des Opfers könnte ebenfalls überwacht werden und Alarm wird geschlagen, sollte sich ein Täter mit Kontaktverbot dem Opfer nähern. Ebenfalls wurde erwähnt, dass Minderjährige ab 14 Jahren eine Fußfessel erhalten können.
Die elektronische Überwachung ist seit der sechsten Staatsreform eine Zuständigkeit der Gemeinschaften, also ist die Deutschsprachige Gemeinschaft ebenfalls für dieses Thema verantwortlich.

Dazu meine Fragen:
1. Ist eine Einführung der modernen Version der elektronischen Fußfessel auch für die Deutschsprachige Gemeinschaft vorgesehen?
2. Falls ja, mit welchem Zeitrahmen kann man rechnen?
3. Welche Kosten fallen gegebenenfalls an?

Antwort des Ministers:

Dass verurteilte Täter ihre Strafe büßen müssen, gehört zu den Grundsätzen des belgischen Rechtssystems und zum Grundverständnis von Gerechtigkeit in einer Demokratie.
Für die Überwachung der Einhaltung der Auflagen sollte man alle ethisch vertretbaren Maßnahmen ergreifen, die uns zur Verfügung stehen. Hierzu gehört demnächst in Ostbelgien die elektronische Fußfessel mit einem GPS-Ortungssystem als alternative Strafmaßnahme. Das bedeutet, dass künftig verurteilte Straftäter auf richterlichem Beschluss eine Fußfessel tragen müssen, die den Behörden die Ortung der Person ermöglichen soll.

Bei der Untersuchungshaft wird diese moderne Fußfessel auch in Ostbelgien bereits eingesetzt. Für die alternativen Strafmaßnahmen werden die neuen Geräte Ende des Jahres schrittweise eingeführt. Parallel werden Schulungen für das Personal angeboten.
Technisch sind die Geräte so beschaffen, dass sie theoretisch sogar einen Alarm auslösen könnten, wenn der verurteilte Täter sich seinem Opfer nähern sollte. Voraussetzung dafür ist, dass das Opfer ein entsprechendes Gerät bei sich führt oder eine Software auf dem Smartphone installiert. Diese Funktion ist noch nicht aktiviert, da der hierzu nötige Rechtsrahmen in Belgien noch nicht besteht.

Flandern hat bereits angekündigt, auf diese Funktion zurückgreifen zu wollen. Auch ich befürworte diese Haltung. Ich bin der Meinung, dass der Staat die Opfer vor den Tätern schützen sollte. Das ist unsere Pflicht. Es sollte allerdings den Opfern überlassen sein, ob sie für ein größeres Sicherheitsgefühl auf diesen Service zurückgreifen möchten. Deshalb werde ich darauf drängen, dass die juristischen Aspekte geklärt werden. Denn auch in Flandern ist dies aktuell nicht der Fall.