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Absolute Kostenlosigkeit der Bildung

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Ministerin Lydia Klinkenberg

Zur Kostenlosigkeit der Bildung

Werte Frau Ministerin, werte Kollegen,

in der vorigen Legislaturperiode wurde eine Erhöhung der Mittel für pädagogische Zwecke in den Primarschulen beschlossen. Darüber hinaus durften wir uns in dieser Legislaturperiode insbesondere über Investitionen in die digitale Ausstattung der Schüler freuen.
Leider gibt es dennoch Kosten im Unterrichtswesen, die die Eltern weiterhin selbst stemmen müssen. Doch Bildung ist ein Menschenrecht. Hier darf es keine Unterschiede zwischen Schülern aufgrund unterschiedlich gut gefüllter Geldbeutel der Eltern geben.
Deswegen bleibt unsere Zielvorgabe die absolute Kostenlosigkeit der Bildung, insbesondere für unsere Jüngsten. In Anbetracht der Wichtigkeit der Thematik hoffen wir in dieser Frage auf eine möglichst breite Unterstützung.
Den Ende August erschienenen Bericht der „Ligue des Familles“ nahmen wir zum Anlass, uns erneut mit dem Thema zu befassen. Insbesondere die Kosten für Schulmaterial bereiten uns weiterhin Sorgen.
Doch wie Sie wissen ist insbesondere mir auch wichtig, dass jedes Kind einen günstigen Zugang zu einem gesunden Essen in der Schule hat. In den Medien wurde über gestiegene Preise in deutschen und belgischen Schulkantinen außerhalb der DG berichtet.

Werte Frau Ministerin, meine Fragen dazu lauten wie folgt:

  • Welche Kosten müssen die Eltern derzeit weiterhin tragen?
  • Was gedenken Sie zu unternehmen, um weiter auf die absolute Kostenlosigkeit der Bildung hin zu arbeiten?
  • Ist in Anbetracht der Inflation kurzfristig mit steigenden Kosten im Unterrichtswesen zu rechnen?

https://youtu.be/abaVwKFx6i4

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Dekrete vom 31. August 1998 und 16. Dezember 2002 beinhalten Vorgaben, die den kostenfreien Zugang zum Unterricht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft regeln. Darin wird festgehalten, für welches Material und für welche Aktivitäten die Schulen keine
Entschädigung von den Erziehungsberechtigten verlangen dürfen.
Zudem wird darin die Höhe der Mittel für pädagogische Zwecke festgelegt.

Der Regierung liegt die weitere Reduzierung der Schulbesuchskosten für die Eltern sehr am Herzen und hat daher in der Vergangenheit diesbezüglich bereits mehrere Maßnahmen ergriffen. So darf den Eltern im Grundschulwesen kaum noch Schulmaterial in Rechnung gestellt werden.

Dass diese Anstrengungen bereits Früchte getragen haben und die Deutschsprachige Gemeinschaft im innerbelgischen Vergleich sehr gut abschneidet, hat auch die Ligue des familles in ihrem Bericht über die Schulbesuchskosten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft lobend hervorgehoben. Ich erinnere daran – für diejenigen, die zu der Zeit noch nicht im Ausschuss III tätig waren -, dass mein Vorgänger 2016 die Ligue des familles damit beauftragt hat, die Schulbesuchskosten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu untersuchen. Aus der Studie ging hervor, dass die Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten im Grundschulwesen erfolgreich waren. Der Bund der Familien schreibt in seinem Bericht von August 2017, ich zitiere:

„Beim Schulanfang (wie auch im Verlauf des Schuljahres) bestechen Vor- und Grundschule durch Kostenkontrolle und effiziente Unentgeltlichkeit. […] Im Laufe des Schuljahres ist die Aushändigung von Gratis-Material durch die Schulen effektiv, darauf verweisen die
Mehrheit der Eltern in Vorschule und Grundschule, sowie die Hälfte der Eltern der Sekundarschüler. […] Und schließlich sind die Zeit der außerschulischen Betreuung sowie die Kosten für Mittagsmahlzeiten besonders vorbildlich in der DG, da diese unentgeltlich sind oder nur mit geringen Kosten einhergehen.“

Zitatende

Die bereits ergriffenen Maßnahmen tragen also maßgeblich zur Reduzierung der Schulbesuchskosten bei.
Aber das reicht noch nicht aus.
Die Regierung möchte weitere Anstrengungen unternehmen, um die Schulbesuchskosten auch im Sekundarschulwesen zu reduzieren.

Das entsprechende Projekt, das im laufenden Arbeitsprogramm verankert wurde, befindet sich zurzeit in der Umsetzung und soll noch in diesem Schuljahr abgeschlossen werden.
Die in diesem Rahmen von meinem Vorgänger angekündigten Untersuchungen für das Sekundarschulwesen haben ergeben, dass je nach Unterrichtsform, Studienrichtung und Jahrgang sehr unterschiedliche Kosten entstehen. Daher variieren die Beträge, die die Schulen den Eltern in Rechnung stellen, auch sehr stark. Die Kosten pauschal zu beziffern, ist daher nicht möglich – zumal sich die erwähnte Untersuchung auf die Sekundarschule beschränkte, da im Grundschulwesen bereits zahlreiche Initiativen zur Reduzierung der Kosten für die Erziehungsberechtigten ergriffen und erfolgreich umgesetzt wurden. Die Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Verwaltungskosten, beispielsweise für verteilte
Kopien, die Erziehungsberechtigten aller Sekundarschüler finanziell sehr belasten.

Nach der Analyse der Angaben der Sekundarschulen bereiten wir zurzeit die dekretale Grundlage zur Reduzierung der Schulbesuchskosten im Sekundarschulwesen vor, die über das kommende Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen geschaffen werden soll.
Damit auch die Erziehungsberechtigten der Sekundarschüler entlastet werden, wird die Regierung per Dekretentwurf über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2023 vorschlagen, Mittel zur Reduzierung der Schulbesuchskosten in Höhe von 100€ pro Sekundarschüler einzuführen. Im gleichen Zuge soll festgehalten werden, dass die Schulen den Eltern für verteilte Kopien, das Tagebuch und die Diplomausstellung keine Kosten mehr in Rechnung stellen dürfen.

Außerdem leisten die Schülerlaptops, die den Schülern sukzessiv bis zum Schuljahr 2023-2024 zur Verfügung gestellt werden, einen Beitrag dazu, den Bedarf an zusätzlichem Material und somit die Kosten für die Erziehungsberechtigten maßgeblich zu verringern.

Viele Schulen verfügen über einen Förderverein oder einen Elternrat, der einspringt, wenn Erziehungsberechtigte die Kosten für Schulmaterial, außerschulische Aktivitäten oder Schulreisen nicht tragen können. Dort wird sehr wertvolle Arbeit geleistet, um in diskretem
Rahmen finanzielle Nöte der Eltern abzudecken.

Die Studienbeihilfen, die für Schüler des Sekundarschulwesens ausgezahlt werden, leisten ebenfalls einen Beitrag dazu, den finanziellen Druck auf die Familien zu verringern.

Vor dem Hintergrund der Inflation hat die Regierung bereits im Februar 2022 entschlossen, die Funktionssubventionen und die Dotationen aller Schulen um 2% anzuheben. Per erster Haushaltsanpassung wurden die dazu erforderlichen Mittel vorgesehen und die Auszahlung wurde von der Verwaltung in die Wege geleitet.

Die Kosten für die warmen Mahlzeiten in den von DG-Mensa belieferten Schulen wurden nicht angepasst und es gibt keine Abstriche bei der hohen Qualität des Essens. Gleichzeitig ist der Dienst bemüht, ständig wirtschaftlich zu handeln. Sollte jedoch ein Fehlbetrag entstehen, wird die Regierung diesen tragen. Zu den Finanzen des Dienstes verweise ich auf die anstehende Präsentation im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.