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Abendschule

Herr Servaty befragte Ministerin Klinkenberg zu den durch Corona bedingten Anpassungen in den Abendschulen

Bis Mitte Mai wurden alle Schüler ab dem 3. Sekundarschuljahr auf Distanz unterrichtet.
Dies gilt auch für die Erwachsenen, die beispielsweise Kurse in Abendschulen belegen. Doch bekanntlich ist es nicht für jeden einfach, einem Unterricht auf Distanz zu folgen. Wenngleich die Regierung der DG sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie fortlaufend bemüht hat, den Schülern und Lehrern bestmöglich zu helfen und sie zu begleiten. Insbesondere Sprachunterrichte, die einen Großteil der Abendkurse ausmachen, können jedoch trotz jeder Hilfe nur schwer auf Distanz erteilt werden. Dieser Meinung sind auch Lehrer. So erklärte beispielsweise Pascal Jost in einer Reportage des BRF: „Der persönliche Kontakt ist im Unterricht ganz ganz wichtig – und den kann man einfach nicht gewährleisten, wenn die Hälfte der Schüler zu Hause sitzt und zugeschaltet wird.“

Für die Sekundarschulen teilten Sie bereits mit, dass Sie gemeinsam mit den Schulleitern über die Prüfungen nachdachten. So haben im Dezember im gesamten GUW keine Prüfungen stattgefunden. Ziel war u.a., die Unterrichtszeit zu erhöhen. Daher finden aktuell zwar Prüfungen in den Sekundarschulen statt, jedoch ist deren Anzahl geringer als in anderen Jahren. So werden ab dem 3. Sekundarschuljahr in der Regel nur die sogenannten Hauptfächer der Grundausbildung und der jeweiligen Studienrichtung geprüft. Mit dieser Änderung konnten zumindest im allgemeinbildenden Unterricht die Prüfungszeit verkürzt und die Unterrichtszeit verlängert werden. Gegen Ende des Schuljahrs finden für gewöhnlich auch Prüfungen in der Erwachsenenbildung, insbesondere auf Ebene der Abendschulen statt.

 

Dazu lauten meine Fragen:

  • Mit welchen Maßnahmen bzw. Hilfestellungen wurden die Lehrenden und die Lernenden der Abendschulen der DG während der Corona-Pandemie unterstützt?
  • Inwiefern konnte in dieser Zeit in den Abendschulen die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen aufrechterhalten bleiben?
  • Welche Anpassungen kann es in den Abendschulen insbesondere in Bezug auf die Organisation der Prüfungen geben?

 

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der Phase der Aussetzung des Präsenzunterrichts in der schulischen Weiterbildung sollten nach Möglichkeit digitale Alternativen angeboten werden. Die Umsetzung dieser digitalen Angebote liegt in der Verantwortung der Schulleitung und der Lehrpersonen.
Seit dem 21. April 2021 dürfen wieder teilweise Kurse in der schulischen Weiterbildung stattfinden. Die Lernenden müssen auf 20 Prozent pro Standort reduziert werden. Vorrang haben die Kurse, deren Besuch für die Teilnehmer zur beruflichen und sozialen Integration erforderlich ist. Daher wurden Deutsch- und Französischkurse in Präsenzform angeboten und dies unter Einhaltung aller für die Sekundarschulen gültigen Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregeln. Zurzeit dürfen sich maximal 10 Teilnehmer in einem Raum aufhalten unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern und Berücksichtigung der Maskenpflicht.
Zum Jahresende können Prüfungen unter Einhaltung der gültigen Masken-, Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregeln organisiert werden. Die genauen Modalitäten werden über das Rundschreiben auf OstbelgienBildung kommuniziert.
Vorbereitungen auf die Prüfungen dürfen im Präsenzformat stattfinden.

Ab dem 14. Juni treten in den Abendschulen wie auch in der Erwachsenenbildung und in der beruflichen Weiterbildung übrigens Lockerungen in Kraft. So wird unter anderem die Begrenzung der maximalen Gruppengröße auf 10 Personen aufgehoben. Es dürfen bis zu 50 Personen an Kursen teilnehmen, sofern die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern eingehalten werden und unter Berücksichtigung der Lüftungs- und Maskenregeln.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.