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Heizöl- oder Propangas-Scheck beantragen, aber wie?

Um den Haushalten bei der Bewältigung der steigenden Energiepreise unter die Arme zu greifen, hat die Föderalregierung im Kabinett verschiedene Maßnahmen beschlossen, darunter die Einführung eines Schecks von 225 Euro für den Kauf von Heizöl oder Propangas für die Beheizung ihres Hauptwohnsitzes. Eine Maßnahme, die dank des Wirtschaftsministers Pierre-Yves Dermagne verabschiedet wurde.

Wie kann ich den Scheck erhalten?

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Scheck zu beantragen:

  • Entweder über eine Online-Plattform, wo der Berechtigte ein Formular ausfüllen muss.
  • Oder mittels eines Papierformulars: 
    • Formular Typ A (PDF) für ein Einfamilienhaus
    • Formular Typ B (PDF) für eine Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus oder Appartement
    • Dieses muss per Einschreiben an den FÖD Wirtschaft geschickt werden:

FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand & Energie
Generaldirektion für Energie – Zelle Heizölprämie 225 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel

Q&A

Für Mieter und Vermieter eines Mehrparteienhauses

1) Habe ich Anspruch auf den Scheck, auch wenn ich bereits den föderalen Sozialtarif erhalte?

Ja, Sie haben auch Anspruch auf die föderale Zulage für Heizöl oder Propangas in Höhe von 225 Euro, vorausgesetzt Sie erfüllen die Bedingungen dafür.

2) Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und es gibt einen Tank für alle Hausparteien/Bewohner. Habe ich Anrecht auf den Heizöl/Propangas-Scheck?

Ja, haben Sie.

3) Wie kann ich als Mieter den Scheck beantragen? Worauf muss ich achten?

Wenn Sie zur Miete wohnen und Ihr Vermieter sich um den Kauf von Heizöl/Propangas kümmert, dann müssen Sie als Mieter das Formular B ausfüllen.
Für den Antrag benötigen Sie eine fiktive BCE-Nummer (=ZDU-Nummer, Unternehmensnummer) , die Sie von Ihrem Vermieter mitgeteilt bekommen.

4) Ich bin Vermieter eines Mehrparteienhaus. Was muss ich tun, damit meine Untermieter Anspruch auf den Scheck erhalten?

Sie, als Eigentümer, müssen eine fiktive ZDU-Nummer (=Unternehmensnummer) über www.fuelpremium.be generieren.
Ihre Informationen über die Lieferung von Heizöl oder Propangas zum Heizen der Eigentümergemeinschaft müssen über eine vom FÖD Wirtschaft verwaltete IT-Plattform zur Verfügung gestellt werden.
Sie benötigen dafür Ihre ZDU-Nummer und die Kopie der Rechnung der letzten Bestellung von Heizöl oder Propangas für Heizzwecke.
Die bereitzustellenden Informationen beziehen sich auf die von Ihnen verwalteten Wohnungen, bei denen eine Lieferung zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. Dezember 2022 stattgefunden hat.
Teilen Sie Ihre(n) Mieter(n) die fiktive ZDU-Nummer mit, damit diese den Antrag ohne Probleme ausfüllen können.

5) Was kann ich tun, wenn ich die ZDU-Nummer meines Vermieters/meiner Eigentümergemeinschaft nicht kenne?

Die ZDU-Nummer der Eigentümergemeinschaft muss auf allen Dokumenten, die sich auf die Eigentümergemeinschaft beziehen, angegeben werden und muss auch im gemeinsamen Eingangsbereich der Wohnung ausgehängt werden.
Wenn Sie die ZDU-Nummer nicht finden können, wenden Sie sich an Ihren Vermieter (wenn Sie Mieter sind) oder an den Verwalter Ihrer Eigentümergemeinschaft.

6) Ich habe einen Zweitwohnsitz. Kann ich auch für diese Immobilie eine Heizkostenzulage beantragen?

Nein, dies geht nicht. Die einmalige Prämie von 225€ zählt lediglich für Ihren Hauptwohnsitz.

7) Wo finde ich das Antragsformular und wo muss ich es einsenden?

Das Formular kann digital ausgefüllt werden, über die Online-Plattform des FÖD Wirtschaft. Sollten Sie keinen Internetanschluss haben, können Sie das Formular auch über Ihren Heizöl-/Propangasverteiler beziehen.

8) Wann und wie werde ich die Heizkostenzulage von 225 Euro erhalten?

„Der FÖD Wirtschaft entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags über deren Zulässigkeit, spätestens jedoch bis zum 15. März 2023. Anschließend wird Ihnen die Heizkostenzulage auf das im Formular angegebene Bankkonto ausgezahlt.”

9) Ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Antrags oder ich habe noch Fragen zur Heizkostenzulage von 225€, an wen kann ich mich wenden?

Sie können sich direkt an das Contact Center des FÖD Wirtschaft wenden, werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Tel.: 0800 120 33, E-Mail: olprufen@economie.fgov.be.

10) Alternativ erhalten Sie auch Hilfe im Bürgerbüro.

Kommen Sie gerne vorbei, oder teilen Sie uns ihre Fragen und Anliegen telefonisch (+32 (0)87/55 77 43) oder per E-Mail (kontakt@sp-ostbelgien.be) mit.
Die Adresse vom Bürgerbüro: Gospertstraße 23, B-4700 Eupen, Öffnungszeiten: Di.–Fr., 09:00–13:00 Uhr

Achtung!

Es gibt zwei Arten von Formularen, je nach Art Ihrer Wohnung:


Susi und Snow haben den traditionellen Weg gewählt: Antrag per Einschreiben eingereicht.


Jenny, 25 Jahre, Mieterin in einem Mehrparteienhaus.


DONE! Céline und Timo haben ihren Antrag über itsme online eingereicht.


Carmen, 47 Jahre, Vermieterin von einem Mehrparteienhaus.